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   ArbG Rosenheim, 22.06.1988 - 3 BV 4/88   

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ArbG Rosenheim, 22.06.1988 - 3 BV 4/88 (https://dejure.org/1988,14988)
ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 22.06.1988 - 3 BV 4/88 (https://dejure.org/1988,14988)
ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 3 BV 4/88 (https://dejure.org/1988,14988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1989, 147
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 31.07.2008 - 4 TaBV 24/08

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Verstoßes gegen § 78 S 1 BetrVG -

    Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (BAG Beschluss vom 12. Nov. 1997 - 7 ABR 14/97 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 38 m. w. Nachw.; ebenso ArbG Darmstadt Beschluss vom 24. März 1994 - 2 BVGa 2/94 - ArbuR 1994, 381; ArbG Rosenheim Beschluss vom 22. Juni 1988 - 3 BV 4/88 - AiB 1989, 83).
  • ArbG Regensburg, 30.05.2000 - 7 BV 5/99

    Rechtmäßigkeit des Abhängigmachen einer Durchführung der Weihnachtsfeier von der

    Wegen des von der Beteiligten zu 2) begangenen Verstoßes gegen § 78 Satz 1 BetrVG kann der Beteiligte zu 1) nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verlangen, dass der Beteiligten zu 2) untersagt wird, künftig die Gewährung der Weihnachtsfeier als soziale Leistung von einem bestimmten Verhalten des Betriebsrates bzw. der Nichtdurchsetzung Seiner Rechte abhängig zu machen (s. auch AG Rosenheim, Beschluss vom 22.06.1988 - 3 BV 4/88).
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